Nice Deiss ?

von Marcel Widmer am 10. Januar 2005

(Mein offener Brief an Herrn Bundesrat Joseph Deiss, Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements)

Lieber Herr Bundesrat ;-)

Ich möchte Ihnen heute mal eine kleine Story aus dem richtigen Leben erzählen – haben Sie ein paar Minütchen Zeit? Dann mal los …

Erinnere ich mich richtig? Haben Sie nicht schon einmal (oder sogar mehrmals) darüber prächtige Reden geschwungen, dass unsere schöne Schweiz wirtschaftsfreundlicher werden muss (oder war das Ihr Spezi Christoph, der ja ab und zu auch in Ihrem Gärtchen grast?)? Bravo – find’ ich gut (nicht das mit dem Gärtchen, das mit dem wirtschaftsfreundlicher)! Da sprechen Sie mir als jungem Kleinstunternehmer aber wirklich aus dem Herzen.

Damit haben Sie sicher unter anderem auch gemeint, dass sich Unternehmer wieder ganz und gar der Wertschöpfung (fachmännisch ausgedrückt) widmen können und nicht wegen administrativem Krimskrams die schöne, sauer verdiente Kohle wieder verpulvern (nicht ganz so fachmännisch ausgedrückt). Find’ ich auch gut (dass Sie das so gemeint haben)!

Nur: wie kann es denn geschehen, dass all die (nicht wirklich emsigen, dafür aber zahlreichen) Verwaltungsmenschen in Bern ihren Wunsch einfach so mir-nix-dir-nix ignorieren. (Haben Sie etwa ihre Idee zu vage, zu wenig deutlich vorgetragen? Kann ich mir gar nicht vorstellen. :hüstel:)

Wie auch immer: Sie waren doch von 1996 bis 1999 Präsident der Raiffeisenbank von Haut-Lac in Courtepin (FR) :verneig:. Da haben Sie sicher für einmal ein bisschen “Praxisluft” schnuppern dürfen. Ich nehme zwar nicht an, dass Sie als Präsi da irgendwelche bundesbernliche Formulare auszufüllen hatten. Aber vielleicht ist mal etwas aus dem Alltag bis zu Ihnen vorgedrungen. Nein? Dann machen Sie mal den folgenden Selbstversuch:

Gründen Sie als erstes eine Einzelfirma – nennen wir sie mal “Eiderdaus Joseph Deiss”. Nachdem die Geschäfte sich (trotz administrativem Gegenwind aus Bern :zwinker:) prächtig entwickeln, beschliessen Sie aus verschiedenen Gründen, die “Eiderdaus Joseph Deiss” in “Nice Deiss GmbH” umzuwandeln. Lassen wir mal den ganzen Plunder wie Statuten-Schreiben, AHV, Telefonummeldung, notarielle Beglaubigungen und alle Papierchen in sechsfacher Ausführung unterschreiben, Anpassung der Website usw. weg – sonst wird’s vielleicht zu kompliziert. Konzentrieren wir uns auf was ganz Feines: die Mehrwertsteuer. (Ja, ja, ich weiss schon, dass die ins Departement von Kollege Merz (gennnt ‘der Chef’) gehört. Es geht aber um die Wirtschaft, nicht die Verwurstung der Zahlen! Capito?)

Sie rufen also bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer’ an (nicht aufgeben – nach ein paar Dutzend Klicks finden Sie auch eine Telefonnummer, wo Sie anrufen können). Sie wären dabei, Ihre Einzelfirma in eine GmbH umzuwandeln und wollten fragen, was Sie da genau machen müssten. “Schicken Sie uns einfach den Auszug aus dem Handelsregister, dann erhalten Sie eine neue MWST-Nummer, ohne, dass Sie wieder die Anmeldeformulare ausfüllen müssen!”, flötet Ihnen die Dame in breitestem Berndeutsch in den Hörer. Hä? Nochmal: “… ohne, dass Sie wieder die Anmeldeformulare ausfüllen müssen!” Glauben Sie mir: Sie werden einen gewaltigen Freudensprung machen (und unweigerlich an den Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements denken, der das alles so prompt auf die Reihe bekommen hat :schulterklopf:).

Also los: HR-Auszug zusammen mit einem netten Briefchen auf den Fax gelegt und die Hauptabteilung in Bern gefaxt. Eine Woche geht rum wie nix (Sie nehmen sich ja zwischendurch auch mal Zeit für Ihre Kunden). Und schon haben Sie ein Couvert im Briefkasten (etwa so dick wie früher das Telefonbuch des Kantons Fribourg). Sie ahnen schlimmstes … Öffnen, reinschauen … Entwarnung! Im Couvert sind all die Vorschriften, Verordnungen, Merkblätter, Sondermerkblätter, Verordnungen zu den Sondermerkblättern usw., die Sie schon damals für Ihre Einzelfirma erhalten haben (also gleich ab ins Altpapier damit).

Aber dann geht’s los.

“Bitte senden Sie uns die Bescheinigung über die Eintragung im Register der Steuerpflichtigen zurück. Gleichzeitig haben wir Ihr Unternehmen in das Register der Steuerpflichtigen eingetragen. In der Beilage erhalten Sie Ihre Bescheinigung über die Eintragung.” Wie? Was? Die Bescheinigung, die Sie erhalten haben, sollen Sie wieder zurück schicken? :kratz: (Mein Tipp: Die Bescheinigung, die Sie für Ihre Einzelfirma erhalten haben und fein-säuberlich abgelegt haben, senden Sie zurück. Die neue Bescheinigung für die GmbH legen Sie jetzt ebenso fein-säuberlich ab. Alles klar?)

Nächstes Papier: “Die Übertragung des Gesamtvermögens ist im Meldeverfahren mit dem Formular 764 (im beiliegenden Merkblatt ‘Übertragung mit Meldeverfahren’ eingeheftet) zu deklarieren. Einzelheiten können Sie dem Merkblatt entnehmen.” Merkblatt? (Mein Tipp: das ist nicht ein Blatt im engeren Sinn – das ist die beigelegte 16-seitige Broschüre. Die anfängt mit ‘Nach Artikel 5 MWSTG werden im Inland gegen Entgelt erbrachte Lieferungen von Gegenständen (Art. 6 MWSTG) und Dienstleistungen (Art. 7 MWSTG) besteuert … usw.’). Sie lesen also dieses ‘Merkblatt’. Einmal, noch einmal, ok, ein drittes Mal. Wie, was meinen die mit “Der Steuerpflichtige hat bei der Übertragung eines Vermögenskomplexes anhand dieses Merkblattes selber zu prüfen, ob der geplanten (oder allenfalls auch bereits vollzogenen) Transaktion eine Übertragung mit Meldeverfahren vorliegen könnte”? Ganz ruhig bleiben, Herr Bundesrat!

Hallo, Herr Bundesrat! Sind Sie noch da? Haaaaalooooo!

Na so was, hat sich einfach aus dem Staub gemacht! *schulterzuck* It’s not nice, Deiss! :-(

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